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Lebensversicherung

Bei gekündigten Lebensversicherungen nun Nachzahlung fordern

Wer in den Jahren zwischen 2001 -2007 bei der der Volksfürsorge (jetzt Generali) oder dem Deutschen Ring oder der Hamburg Mannheimer eine Lebensversicherung gekündigt hat, kann versuchen noch eine Nachzahlung durch die Versicherung für sich zu erwirken, denn diese Versicherungen haben in ihren Rückkaufsverträgen bzw. den Kündigungspassagen des Produktes, intransparente Klauseln verwendet. Die Verträge für Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen waren teilweise unverständlich. Wer z.B. bei einer Laufzeit von dreißig Jahren monatlich 100 Euro in die Versicherung eingezahlt hat und bisher drei Jahre eingezahlt hat, bekam bei einer Kündigung einen Rückkaufswert von 500 Euro ausgezahlt. Laut der Berechnung durch das Landgericht Hamburg, müssen aber 40-45% der bis zur Kündigung eingezahlten Summe an den Versicherten zurückgezahlt werden, wenn die Versicherungsgesellschaft die Versicherung zurückkauft. Das wären für das Beispiel eine Summe von 1620 Euro, sodass eine Nachzahlung von 1120 Euro noch ausstehen könnte.

Um zu der Nachzahlung zu kommen, muss sich der ehemals versicherte Verbraucher aber mit seinen Ansprüchen selbstständig an die Versicherung wenden. Wer dafür weitere Informationen benötigt, kann diese bei den Hamburger Verbraucherschützern bekommen und auch Musterbriefe einsehen. Der Hamburger Verbraucherschutz war auch die Stelle, die beim Landgericht geklagt hatte und hofft, dass sich viele betroffene Verbraucher wehren, denn nur so kann eine Nachzahlung erwirkt werden. Die Versicherungen versuchen zwar, auf Verjährung der Ansprüche zu orientieren, aber der Bundesgerichtshof wird letztendlich entscheiden und es ist für Verbraucher sinnvoll auch auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Verjährungsfrist beginnt laut Ansicht der Versicherungen ab Kündigung des Vertrages, laut Ansicht der Verbraucherschützer aber erst mit dem Tag der Urteilsverkündung.

Ob die Urteile, die das Hamburger Landgericht für drei Versicherungen getroffen hat auch auf andere Versicherer übertragbar sind, bleibt noch abzuwarten, aber Verbraucher, die in der Zeit von 2001 - 2007 eine Lebensversicherung bei einer anderen Versicherung zurückgegeben haben und nur wenige Rückkaufswert erhalten haben, können immerhin versuchen, sich diesbezüglich zu wehren bzw. sich vorab informieren, welche Klauseln intransparent oder undurchsichtig auch in ihren Verträgen waren bzw. sind. Für die Information stehen die Verbraucherschützer zur Verfügung, die sich um die wirtschaftlichen Belange der Konsumenten kümmern.

Hoffnung auf eine positive Beurteilung der Nachzahlungsfälle kann auch daraus gezogen werden, dass für Verträge zwischen 1994 - Mitte 2001 schon einmal von verschiedenen Versicherern an die Verbraucher gezahlt werden musste, als die Versicherungen das schnelle Geld erhofften und Stornoabzüge vornahmen und nur einen geringen Mindesrückkaufswert an die Verbraucher ausgezahlt hatten.

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