Neues Versicherungsvertragsrecht bei Lebensversicherungen
Ab 1. Januar tritt das neue Versicherungsvertragsrecht in Kraft. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählt bei Lebensversicherungen, dass
- Bei einer Kündigung vor Ablauf des Vertrages der Rückkaufswert künftig nach dem Deckungskapital der Versicherung berechnet werden muss.
- Die Überschussbeteiligung wird im Gesetz verankert und der Versicherungsnehmer erhält erstmals eine festgelegt prozentuale Beteiligung an stillen Reserven..
- Die Vertragskosten (Abschlusskosten/Maklerprovisionen) müssen künftig auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt werden. Damit erhöht sich der Rückkaufswert in den ersten Jahren, da derzeitig die Abschlusskosten eines Vertrages in voller Höhe in den ersten zwei Jahren umgelegt werden.
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